030 / 915 339 01

Eigenbedarfskündigung – Widerspruch und Härtefallregelung

Auch wenn ein Vermieter Eigenbedarf wirksam geltend macht, haben Mieter das Recht, der Kündigung zu widersprechen. Die sogenannte Härtefallregelung schützt Mieter in besonderen Situationen. Hier entscheidet eine Abwägung zwischen den Interessen beider Seiten.

Jetzt rechtliche Einschätzung sichern

Gesetzliche Grundlage (§ 574 BGB)

Nach § 574 BGB können Mieter einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn diese für sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Der Gesetzgeber sieht hier einen Ausgleich zwischen den Rechten des Vermieters und dem sozialen Schutz des Mieters vor.

Typische Härtefälle

Als Härtefall anerkannt werden zum Beispiel hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, Schulwechsel von Kindern oder die Unmöglichkeit, angemessenen Ersatzwohnraum zu finden.

Form und Frist des Widerspruchs

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen. Eine Begründung mit den persönlichen Härtegründen ist zwingend erforderlich.

Interessenabwägung durch das Gericht

Kommt es zum Streit, entscheidet das Gericht. Dabei werden die Interessen des Vermieters an der Nutzung mit den Schutzinteressen des Mieters abgewogen. Härtefälle können die Durchsetzung erheblich verzögern oder ganz verhindern.

Folgen eines wirksamen Widerspruchs

Stellt das Gericht eine unzumutbare Härte fest, kann das Mietverhältnis trotz wirksamer Eigenbedarfskündigung bestehen bleiben. Oft wird es zeitlich verlängert, bis ein angemessener Ausgleich gefunden ist.

FAQ – Häufige Fragen

Kann ich auch ohne Anwalt Widerspruch einlegen?
Ja, der Widerspruch kann selbst formuliert werden. Eine anwaltliche Unterstützung erhöht jedoch die Erfolgsaussichten erheblich.
Reicht es, wenn ich mündlich widerspreche?
Nein, der Widerspruch muss zwingend schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirkung.
Was passiert mit meiner Mietkaution bei Eigenbedarfskündigung?
Die Mietkation muss der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses grundsätzlich zurückzahlen, sofern keine offenen Forderungen wie Nebenkosten oder Schäden bestehen. Sie ist unabhängig davon geschuldet, ob der Auszug aufgrund einer Eigenbedarfskündigung erfolgt.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Ohne fristgerechten Widerspruch verliert der Mieter sein Recht, Härtegründe geltend zu machen. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird verspätet eingegangener Widerspruch berücksichtigt.
Kann der Härtefall dauerhaftes Wohnen sichern?
In der Regel verlängert ein Härtefall das Mietverhältnis zeitlich. Ein dauerhafter Ausschluss ist selten und nur bei extremen Umständen denkbar.

Kontakt – Unterstützung bei Widerspruch und Härtefall

Ob als Mieter oder Vermieter – ich prüfe für Sie, ob ein Härtefall vorliegt, entwickle die richtige Strategie und vertrete Ihre Interessen vor Gericht.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

Jetzt Beratung anfragen