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Eigenbedarfskündigung – Fristen klar und rechtssicher

Wer wegen Eigenbedarf kündigen will (oder eine solche Kündigung erhält), muss die gesetzlichen Fristen exakt einhalten. Hier finden Sie alle praxisrelevanten Fristen, Sonderfälle und Stolpersteine – kompakt und verständlich.

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Gesetzliche Kündigungsfristen (Vermieter)

Für eine wirksame Beendigung wegen Eigenbedarfs gelten die gestaffelten Fristen des § 573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • über 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Die Frist richtet sich immer nach der bisherigen Dauer des konkreten Mietverhältnisses und gilt ausschließlich auf Vermieterseite.

Fristbeginn & Zugang der Erklärung

Der Lauf der Frist startet erst mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Mieter. Geht das Schreiben spätestens am 3. Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat bereits mit. Erfolgt der Zugang nach dem 3. Werktag, beginnt die Frist erst zum Monatsende mit dem Folgemonat zu laufen.

Für den Nachweis des Zugangs empfiehlt sich eine Zustellform, die dokumentierbar ist (z. B. Einwurf mit Zeugen, Bote, kombinierte Versendung).

Kündigungsfrist auf Mieterseite

Mieter können regulär mit einer Frist von 3 Monaten beenden – unabhängig von der Mietdauer. Abweichungen ergeben sich nur, wenn im Vertrag ein wirksamer Kündigungsausschluss oder ein Verzicht vereinbart wurde.

Sonderfälle & vertragliche Besonderheiten

  • Zeitmietvertrag (§ 575 BGB): Während der vereinbarten Laufzeit ist eine Beendigung wegen Eigenbedarf grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Kündigungsausschluss: Vertraglich wirksam vereinbarte Ausschlüsse binden beide Seiten bis zum Ablauf der Sperrfrist.
  • Staffel-/Indexmiete: Die Entgeltform ändert an den Fristen nichts; maßgeblich bleibt die Mietdauer.

Widerspruchsfrist des Mieters (Härtefall)

Liegt ein besonderer Härtefall vor (z. B. schwere Erkrankung, hohes Alter, fehlender Ersatzwohnraum), kann der Mieter der Beendigung widersprechen. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Vertragsende beim Vermieter eingehen.

Folgen von Fristfehlern

Wird die maßgebliche Frist nicht korrekt berechnet oder startet sie zu spät, ist die Erklärung unwirksam – der Vorgang muss neu zugestellt werden, was den gewünschten Termin um Monate verschieben kann. Auf Mieterseite führt eine falsch berechnete Frist zu unnötigen Risiken beim Auszugstermin.

FAQ – Häufige Fragen

Wie berechne ich den letzten Miettag korrekt?
Addieren Sie die einschlägige Frist monatsgenau bis zum Monatsende. Beispiel: Zugang bis 03.02. → Ende nach 3/6/9 Monaten zum letzten Tag des Zielmonats.
Zählt Samstag als Werktag beim 3-Werktage-Zeitfenster?
Ja, in der Regel wird der Samstag als Werktag mitgezählt (ausgenommen sind bundeseinheitliche Feiertage).
Kann ich mehrere Mieter unterschiedlich adressieren?
Bei mehreren Vertragspartnern sollte die Erklärung allen Mietern zugehen. Uneinheitlicher Zugang kann zu unterschiedlichen Fristläufen führen.
Verlängert sich die Frist durch Modernisierungen?
Nein. Modernisierungen haben keinen Einfluss auf die Dauer; entscheidend bleibt allein die Mietdauer.

Kontakt – Fristen zur Eigenbedarfskündigung prüfen lassen

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