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Häufige Fragen

Alles, was Sie zu Eigenbedarfskündigungen wissen müssen: Voraussetzungen, Fristen, Begründung, Härtefällen, Ersatzwohnung, Form & Zugang, Missbrauchsrisiken, Räumung und mehr – kompakt erklärt und praxisnah nutzbar.

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Was bedeutet Eigenbedarfskündigung überhaupt?

Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis, weil er die Wohnung selbst oder für nahe Angehörige benötigt (§ 573 BGB).

Wer darf Eigenbedarf anmelden?

Grundsätzlich der Eigentümer/Vermieter der Wohnung, auch wenn er eine Hausverwaltung eingeschaltet hat.

Für welche Personen darf Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Für den Vermieter selbst, nahe Familienangehörige (Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister) und teilweise auch enge Angehörige oder Haushaltsangehörige.

Reicht es, wenn der Vermieter Eigenbedarf für entfernte Verwandte anmeldet?

In der Regel nein. Nur bei sehr enger persönlicher Bindung kann eine Ausnahme bestehen.

Muss der Vermieter die Gründe im Kündigungsschreiben genau erläutern?

Ja. Er muss darlegen, wer einziehen soll und aus welchen Gründen die Wohnung benötigt wird.

Welche Formvorschriften gelten für eine Eigenbedarfskündigung?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und per Post zugestellt werden.

Welche Kündigungsfristen muss der Vermieter einhalten?

Abhängig von der Mietdauer: bis 5 Jahre → 3 Monate; 5–8 Jahre → 6 Monate; ab 8 Jahre → 9 Monate (§ 573c BGB).

Kann der Vermieter Eigenbedarf anmelden, wenn der Mieter gerade erst eingezogen ist?

Ja, grundsätzlich möglich – allerdings treuwidrig, wenn der Eigenbedarf bereits bei Vertragsabschluss absehbar war.

Gibt es eine Mindestmietdauer, bevor Eigenbedarf angemeldet werden darf?

Nein, gesetzlich nicht. Missbräuchlich wäre es, wenn der Eigenbedarf schon vorher bekannt war.

Darf der Vermieter Eigenbedarf anmelden, wenn er mehrere Wohnungen besitzt?

Ja, aber er muss nachvollziehbar darlegen, warum genau diese Wohnung benötigt wird.

Was passiert, wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist (Missbrauch)?

Die Kündigung ist unwirksam. Der Mieter kann Schadensersatz verlangen, z. B. für Umzugskosten.

Welche Rechte hat der Mieter, wenn er die Kündigung für unbegründet hält?

Er kann der Kündigung widersprechen und die Wirksamkeit gerichtlich überprüfen lassen.

Kann der Mieter der Kündigung wegen Eigenbedarfs widersprechen?

Ja, insbesondere mit einem Härtefalleinwand (§ 574 BGB).

Welche Härtefallregelungen gibt es für Mieter?

Z. B. hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft oder fehlende Ersatzwohnung. Dann kann das Mietverhältnis verlängert werden.

Wie lange kann der Mieter in der Wohnung bleiben, wenn er Härtegründe geltend macht?

Das entscheidet das Gericht. Teilweise kann eine unbefristete Fortsetzung angeordnet werden.

Kann der Mieter Schadensersatz verlangen, wenn der Eigenbedarf vorgeschoben war?

Ja, z. B. für Umzug, höhere Miete in der neuen Wohnung oder Renovierungskosten.

Darf der Vermieter Eigenbedarf anmelden, wenn er die Wohnung nur als Büro oder Gästezimmer nutzen will?

Nein. Eigenbedarf muss eine Nutzung zu Wohnzwecken sein.

Kann Eigenbedarf auch für eine Pflegekraft oder Haushälterin geltend gemacht werden?

Teilweise ja, wenn ein enges persönliches Verhältnis besteht oder eine enge Lebensgemeinschaft geplant ist.

Muss der Vermieter eine Alternativwohnung anbieten, wenn er über andere Wohnungen verfügt?

Ja, wenn er eine vergleichbare freie Wohnung hat. Unterlässt er dies, kann die Kündigung unwirksam sein.

Wie kann der Mieter prüfen, ob die Kündigung wirksam ist?

Durch Kontrolle der Schriftform, Fristen, Begründung und ggf. rechtliche Beratung oder Mieterschutzbund.

Kontakt – Unterstützung bei der Eigenbedarfskündigung

Ich prüfe Voraussetzungen und Fristen, formuliere rechtssichere Schreiben, reagiere auf Härteeinwände, verhandle einvernehmliche Lösungen und begleite die gerichtliche Durchsetzung – für Vermieter und Mieter.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

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