Eine Eigenbedarfskündigung kann für Mieter und Vermieter mit erheblichen Kosten verbunden sein. Erfahren Sie, welche Gebühren, Prozesskosten und möglichen Ersatzansprüche auf Sie zukommen können.
Jetzt rechtliche Beratung anfragenKommt es zu einem Räumungsprozess, entstehen Gerichts- und Anwaltsgebühren. Diese richten sich nach dem Streitwert, der in der Regel ein Vielfaches der monatlichen Nettomiete beträgt. Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens.
Muss der Mieter aufgrund einer wirksamen Eigenbedarfskündigung ausziehen, trägt er grundsätzlich selbst seine Umzugskosten. Allerdings können im Rahmen von Härtefällen oder Aufhebungsverträgen individuelle Regelungen vereinbart werden.
Stellt sich heraus, dass die Kündigung rechtswidrig war oder der Eigenbedarf nur vorgeschoben wurde, kann der Vermieter schadensersatzpflichtig sein. Dazu gehören beispielsweise Umzugskosten, höhere Mietzahlungen oder Renovierungskosten des Mieters.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Anwalts- und Gerichtskosten – sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Ob der konkrete Fall gedeckt ist, hängt vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab.
Grundsätzlich der Verlierer eines Prozesses. Außergerichtlich trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.
Normalerweise nicht, außer es wird vertraglich vereinbart oder ein Gericht entscheidet im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs.
Sie möchten wissen, welche Kosten im Zusammenhang mit einer Eigenbedarfskündigung auf Sie zukommen? Wir beraten Mieter und Vermieter transparent und kompetent.
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