Eine Beendigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf setzt klare rechtliche Voraussetzungen voraus. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist die Erklärung wirksam und kann vor Gericht Bestand haben.
Jetzt Voraussetzungen prüfen lassenGrundvoraussetzung ist das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung. Dieses liegt vor, wenn er die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder eine Haushaltsgemeinschaft benötigt. Reine Rendite- oder Spekulationsgründe reichen nicht aus.
Anerkannt sind insbesondere Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister, Ehe- und Lebenspartner sowie weitere enge Angehörige. Bei weiter entfernten Verwandten (z. B. Onkel, Cousins) muss ein besonders enger persönlicher Bezug nachgewiesen werden.
Es muss ein konkreter Plan zur künftigen Nutzung bestehen. Vage Absichten wie „möglicherweise später selbst nutzen“ genügen nicht. Je genauer die Gründe dargelegt werden (z. B. Arbeitsort, Familienzuwachs, Pflegebedarf), desto belastbarer ist die Erklärung.
Eine Kündigung auf bloßen Vorrat, um die Wohnung erst später frei zu haben, ist unwirksam. Das Interesse muss aktuell und nachvollziehbar bestehen. Spätere Änderungen sind möglich, wenn sich Lebensumstände ändern, jedoch darf der ursprüngliche Grund nicht vorgeschoben sein.
Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Mieter Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung eine besondere Härte darstellt. Hier erfolgt eine Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und den Schutzinteressen des Mieters.
Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und den Eigenbedarf nachvollziehbar begründen. Allgemeine Formulierungen ohne konkrete Angaben sind unwirksam. Der Empfänger soll die Gründe nachvollziehen und rechtlich prüfen können.
Ich kläre für Sie, ob die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, formuliere die nötigen Schreiben und vertrete Ihre Interessen – als Vermieter oder Mieter.
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