030 / 915 339 01

Kündigung wegen Eigenbedarf – Voraussetzungen für Wirksamkeit

Eine Beendigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf setzt klare rechtliche Voraussetzungen voraus. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist die Erklärung wirksam und kann vor Gericht Bestand haben.

Jetzt Voraussetzungen prüfen lassen

Berechtigtes Interesse des Vermieters

Grundvoraussetzung ist das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung. Dieses liegt vor, wenn er die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder eine Haushaltsgemeinschaft benötigt. Reine Rendite- oder Spekulationsgründe reichen nicht aus.

Für wen Eigenbedarf geltend gemacht werden darf

Anerkannt sind insbesondere Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister, Ehe- und Lebenspartner sowie weitere enge Angehörige. Bei weiter entfernten Verwandten (z. B. Onkel, Cousins) muss ein besonders enger persönlicher Bezug nachgewiesen werden.

Konkrete Nutzungsabsicht

Es muss ein konkreter Plan zur künftigen Nutzung bestehen. Vage Absichten wie „möglicherweise später selbst nutzen“ genügen nicht. Je genauer die Gründe dargelegt werden (z. B. Arbeitsort, Familienzuwachs, Pflegebedarf), desto belastbarer ist die Erklärung.

Keine Vorratskündigung

Eine Kündigung auf bloßen Vorrat, um die Wohnung erst später frei zu haben, ist unwirksam. Das Interesse muss aktuell und nachvollziehbar bestehen. Spätere Änderungen sind möglich, wenn sich Lebensumstände ändern, jedoch darf der ursprüngliche Grund nicht vorgeschoben sein.

Sozialklausel & Interessenabwägung

Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Mieter Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung eine besondere Härte darstellt. Hier erfolgt eine Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und den Schutzinteressen des Mieters.

Form und Begründung der Erklärung

Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und den Eigenbedarf nachvollziehbar begründen. Allgemeine Formulierungen ohne konkrete Angaben sind unwirksam. Der Empfänger soll die Gründe nachvollziehen und rechtlich prüfen können.

FAQ – Häufige Fragen

Muss ein Eigentümer selbst einziehen, damit Eigenbedarf anerkannt wird?
Nein, auch enge Angehörige können den Bedarf begründen – etwa Kinder, Eltern oder Ehepartner. Entscheidend ist der enge Bezug.
Wie detailliert muss der Grund angegeben werden?
Möglichst konkret: Zum Beispiel Arbeitsplatznähe, Familienzuwachs oder gesundheitliche Betreuung. Pauschale Angaben reichen nicht.
Kann Eigenbedarf auch für eine Zweitwohnung geltend gemacht werden?
Ja, wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt, etwa berufsbedingte Zweitwohnung. Willkürliche Vorratskündigungen sind aber unzulässig.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht klar dargelegt sind?
Dann ist die Erklärung unwirksam. In Streitfällen weisen Gerichte eine unzureichend begründete Beendigung regelmäßig ab.

Kontakt – Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung prüfen lassen

Ich kläre für Sie, ob die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, formuliere die nötigen Schreiben und vertrete Ihre Interessen – als Vermieter oder Mieter.

Telefon: 030 / 915 339 01 E-Mail: info@kanzlei-salman.de

Jetzt Beratung anfragen